Elektromobilität

Seit Beginn des Jahres 2024 können wir unsere Ladesäule für Elektroautos uneingeschränkt für Gäste und Besucher nutzen und die Unkosten abrechnen. Hierzu haben wir Ende 2023 einige Regelungen getroffen. Generell habe wir in der Nutzungsordnung folgendes festgelegt:

15. KFZ-Stellplätze, Carportanlage und Elektromobilität

(…) Zum Laden von Elektroautos stellt die WEG Haus an den Auen eine Doppelladesäule zwischen den beiden nördlichen Kurzzeitparkplätzen zur Verfügung. Angesichts der knappen Stellplätze soll das Laden eigener eAutos der Bewohner in der Nacht (zwischen 19.00 Uhr und 9.00 Uhr) erfolgen. Gäste und Besucher mit Elektroautos können auf Einladung von Bewohnern die Kurzzeitparkplätze tagsüber (maximal drei Stunden) zum Laden ihrer Fahrzeuge nutzen.
Der Allgemeinheit steht die Ladesäule nicht zur Verfügung. Bewohner, die die Ladeinfrastruktur mit ihrem eAuto nutzen wollen, schließen einen Nutzungsvertrag mit der WEG und erhalten zur Abrechnung einen RFID-Chip bzw. eine App-Freischaltung. Bewohner, die Gäste oder Freunde laden lassen wollen, können ebenfalls einen Chip oder eine Freischaltung bekommen.
Die Abrechnung des Verbrauchs erfolgt mit den jeweiligen Bewohnern anhand der von der Ladesäule übermittelten Verbrauchsdaten.

Abrechnungstechnische Einzelheiten hat der Verwaltungsbeirat folgendermassen festgelegt:

Derzeit liegen die kalkulierten Kosten für eine kWh bei 0,59€. Die Kalkulation werden wir jeweils beim Vorliegen der Jahresabrechnung der Stadtwerke anpassen.

 

Die (zugegeben nicht sehr hilfreiche) Anleitung für die Nutzung der Ladesäule findet sich hier:

Die Anleitung für die Nutzung der Entratek-App für die Administratoren der Ladevorgänge findet sich hier:

Stand 20.02.24