Schlüsselverlust

Auf der Generalversammlung am 3.12.23 haben wir eine Ergänzung der Nutzungsordnung verabschiedet, die einen Verlust des Wohnungsschlüssels regelt. Hierzu heißt es nun in Punkt 10:

„Bei Verlust eines Wohnungsschlüssels ist der Eigentümer bzw. der Mieter verpflichtet, den Verwaltungsbeirat zu informieren, der diese Meldung in der Schlüsselbestandsliste erfasst und an die WEG-Verwaltung weiterleitet. Der Verwaltungsbeirat entscheidet, ob der Schlüsselverlust ein so hohes Risiko bedeutet, dass Schlösser ausgetauscht werden müssen.
Bei einer Wohnungsübergabe wird überprüft, ob alle in der Schlüsselbestandsliste er-fassten Schlüssel vollständig abgegeben wurden. Sollten Schlüssel fehlen, werden dem ausscheidenden Wohnungsnutzer die Kosten für den Austausch der Schließzylinder der Wohnungseingangstür, des Lagerraums und ggf. des Briefkastens in Rechnung gestellt. Da Schließzylinder Bestandteil des Schließsystems unserer Wohnanlage sind, überprüft der Verwaltungsbeirat, ob ggf. der Austausch der gesamten Schließanlage erforderlich ist. Angesichts der dann anfallenden hohen Kosten wird dringend empfohlen, das Risiko eines Schlüsselverlustes in der eigenen Versicherung abzudecken.“

Hier ist die aktuelle Schlüsselbestandsliste: