In der Vorbereitung unseres Wohnprojekts in Bad Bramstedt hatten wir am 7.06.2015 mit Hilfe des genossenschaftlichen Dachverbandes ZdK unsere Genossenschaft „Haus an den Auen“ gegründet. Danach mussten die Gründungsunterlagen durch unseren genossenschaftlichen Prüfverband PdK geprüft werden und erst dann konnte die Eintragung in das Genossenschaftsregister erfolgen. Ein aufwändiges Verfahren, aber wichtig für die Seriosität der neuen Genossenschaft.
Zum damaligen Zeitpunkt hatten wir uns bereits das Grundstück durch einen Vorvertrag mit dem Eigentümer Klinikum Bad Bramstedt gesichert, aber vieles war noch offen: der endgültige Architektenentwurf, der Bauantrag, der Grundstückskauf, die Finanzierung und die endgültige Zusammensetzung der Bewohnerschaft. Viele Unwägbarkeiten und Risiken, aber ein festes Vertrauen der Projektgruppe, dass wir das alles schaffen würden.
Die Rechtsform Genossenschaft als Eigentümerin der Mietwohnungen, des Gemeinschaftsraums und soziale Klammer für alle Gemeinschaftsaktivitäten hatten wir gewählt, da die Prinzipien einer Genossenschaft uns für eine solidarische Organisation des Zusammenlebens am besten schienen: jede/r ist gleichberechtigt, hat eine Stimme und kann an der Gemeinschaft mitwirken, egal wieviel Geld mitgebracht wird und wie groß die Wohnung ist.
In den fünf Jahren hat sich das Genossenschaftsmodell trotz des hohen Aufwands für eine professionelle Geschäftsführung bewährt und wird von den Mitgliedern geschätzt – was sich auch darin ausdrückt, dass Aufsichtsrat und Vorstand seit fünf Jahren weitgehend unverändert zusammenarbeiten. Die aktuelle Zusammensetzung von Aufsichtsrat und Vorstand findet sich im Kontakt/Impressum. Hier die Gründungspersonen: