Gründung einer GbR

Bildband_innen Teil 1Bei den nun anstehenden Schritten müssen wir als Initative auch offiziell auftreten können. Dazu haben wir eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts – „GbR“ gegründet. Diese hat den Charakter einer Vorlauf-GbR, d.h. wir haben festlegt, wer unsere Gruppe nach aussen vertreten soll.

Geregelt haben wir auch, wie wir unsere Finanzen verwalten, da für die bisherigen Schritte schon Kosten aufgetreten sind, die wir in der derzeit noch kleinen Gruppe tragen. So bald wir die Gruppe öffnen und die weiteren Interessierten aufnehmen, werden wir die Vorlauf-GbR auflösen und eine Planungs-GbR gründen, in die jedes Mitglied eine Einlage für die Kosten der Planungsphase einbringt (Architekten- und Beratungskosten, Gutachten, Genehmigungen etc.). Die bisher von der kleinen Gruppe übernommenen Vorlaufkosten werden bei der Gründung der neue Gesellschaft berücksichtigt.

Im Zuge des Bauprozesses werden dann eine Genossenschaft (eG) und bei Bedarf auch eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gegründet.

Warum so kompliziert? Diese Schritte haben sich bei vorangegangenen Wohnprojektinitiativen bewährt und man sollte immer im Auge haben, dass hier viel Geld bewegt werden muss – das Geld unserer Projektmitglieder.

Dieser Beitrag wurde unter Mitmachen, Unsere Initiative abgelegt und mit , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.