Genossenschaftsgründung

Unser Wohnprojekt soll in Form einer Genossenschaft organisiert werden. Da die Gründung eine komplizierte Sache ist, hatten wir im letzten Herbst Kontakt zu dem genossenschaftlichen Dachverband ZdK (Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften) aufgenommen, der viele – vor allem auch kleinere und innovative – Genossenschaften in der Gründung unterstützt hat. Nach mehreren Gesprächen in kleiner Runde besuchten uns  Herrn Rechtsanwalt Mathias Fiedler, Vorstandssprecher des ZdK und Rechtsanwalt Uwe Schurig am 19.02.2015 in Bad Bramstedt.

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Zu Besuch in Bad Bramstedt: der Vorstandssprecher des ZdK, Rechtsanwalt Mathias Fiedler stellt seinen genossenschaftlichen Beratungs- und Interessenverband vor und bietet uns Unterstützung für die Gründung unserer Genossenschaft an.

Gerade für ein nachbarschaftliches Wohnprojekt ist die Form einer Genossenschaft eine gute Möglichkeit, die gemeinsamen Interessen solidarisch zu organisieren. Jede/r ist gleichberechtigt und hat eine Stimme  und kann an der Gemeinschaft mitwirken, egal wieviel Geld mitgebracht wird und wie groß die Wohnung ist.

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Rechtsanwalt Fiedler erläutert die Grundlagen der Finanzierung einer Genossenschaft mit Eigenkapital, welches von den „Genossen“ aufgebracht wird und Fremdkapital, das über Darlehen finanziert wird.

Eine neue Genossenschaft muss sich selbst finanzieren und kann nicht auf alten Wohnungsbestand und bestehendes  Vermögen zurückgreifen.  Von daher spielt ein solides Finanzierungskonzept eine entscheidende Rolle. Dieses Finanzierungskonzept muss bei der Gründungsprüfung nachgewiesen werden und wird von Fachleuten untersucht. Daneben muss eine Satzung erarbeitet werden, die die strengen Anforderungen des Genossenschaftsgesetzes berücksichtigt.

Der nächste Termin mit dem ZdK, dann wieder in kleinerer Runde, ist bereits festgelegt.

 

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