Unser Wohnprojekt soll in Form einer Genossenschaft organisiert werden. Da die Gründung eine komplizierte Sache ist, hatten wir im letzten Herbst Kontakt zu dem genossenschaftlichen Dachverband ZdK (Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften) aufgenommen, der viele – vor allem auch kleinere und innovative – Genossenschaften in der Gründung unterstützt hat. Nach mehreren Gesprächen in kleiner Runde besuchten uns Herrn Rechtsanwalt Mathias Fiedler, Vorstandssprecher des ZdK und Rechtsanwalt Uwe Schurig am 19.02.2015 in Bad Bramstedt.
Gerade für ein nachbarschaftliches Wohnprojekt ist die Form einer Genossenschaft eine gute Möglichkeit, die gemeinsamen Interessen solidarisch zu organisieren. Jede/r ist gleichberechtigt und hat eine Stimme und kann an der Gemeinschaft mitwirken, egal wieviel Geld mitgebracht wird und wie groß die Wohnung ist.
Eine neue Genossenschaft muss sich selbst finanzieren und kann nicht auf alten Wohnungsbestand und bestehendes Vermögen zurückgreifen. Von daher spielt ein solides Finanzierungskonzept eine entscheidende Rolle. Dieses Finanzierungskonzept muss bei der Gründungsprüfung nachgewiesen werden und wird von Fachleuten untersucht. Daneben muss eine Satzung erarbeitet werden, die die strengen Anforderungen des Genossenschaftsgesetzes berücksichtigt.
Der nächste Termin mit dem ZdK, dann wieder in kleinerer Runde, ist bereits festgelegt.