In den 50er oder 60er Jahren wurde das alte „Haus an den Auen“ nach Süden durch einen eingeschossigen Vorbau erweitert, der die Böschung zum Wanderweg um rund 11,50m überkragte.
Dieser Anbau wurde von den Grüngutachtern bei der Bestandsaufnahme im Rahmen der Bauleitplanung als baulicher Sündenfall empfunden; im Entwurf der Begründung des Bebauungsplans findet sich dazu folgende Einschätzung: „Das Böschungsgehölz wird im Süden durch den eingeschossigen Vorbau des ‚Kurhaus an den Auen‘ durchbrochen. Dieser wirkt optisch als Störung im naturnahen Niederungsraum, da er die natürliche Abgrenzung des Bewuchses an der Talkante durchbricht.“
So haben wir uns 2014 mit den Behörden im Verfahren geeinigt, dass wir beim Neubau die Baukörper zurücksetzen und nach Abschluss des gesamten Bauvorhabens den landschaftlich wertvollen Streifen zum Landschaftschutzgebiet durch entsprechende Bepflanzung wieder herstellen. Nun konnten durch einen Fachbetrieb die letzten Bäume gepflanzt werden.