Antrag auf die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gestellt

Kurz vor Weihnachten haben wir es noch geschafft, bei der Stadt den für die weitere Planung erforderlichen „Antrag auf die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans“ zu stellen. Damit beginnt ein aufwändiges Bauleitplanverfahren, dessen Ziel eine endgültige Baugenehmigung für das Grundstück „Haus an den Auen“ ist. Der Zeitraum wird von den Fachleuten mit ca. einem Jahr angegeben.

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Das Grundstück grenzt im Norden, nur durch eine Hecke getrennt, direkt an die Schmalfelder Au.

Gemeinsam mit Fachleuten für Städtebauplanung, Landschaftsplanung und Architekten werden wir nun ein bauliches Konzept für unser generationsübergreifendes, nachbarschaftliches und integratives Wohnprojekt entwickeln, welches mit dem hiesigen Bauamt, dem Planungsaussschuss und danach mit dem Kreisbauamt abgestimmt werden muss und das die vom Kreis formulierten naturschutzrechtlichen Auflagen zu berücksichtigen hat. Diese Überlegungen werden in einer Änderung des Flächennutzungsplans und in dem schon erwähnten vorhabenbezogenen Bebauungsplan festgeschrieben und sind dann die Grundlage für den Bauantrag unseres Wohnprojekts. Das hört sich kompliziert an – und ist es auch tatsächlich. Aber da das Grundstück für unsere Zwecke sehr gut geeignet ist, lohnt sich der Aufwand.

Parallel zur Entwicklung des baulichen Konzepts werden sich auch die Kosten konkretisieren, die wir für das gesamte Projekt – und was für den Interessierten natürlich viel wichtiger ist – den gebauten Quadratmeter Wohnfläche ansetzen müssen. Denn daraus läßt sich ableiten, wie teuer später die Wunschwohnung sein wird, sowohl beim Kauf, wie auch für Miete und Genossenschaftsanteil.

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