Vorbereitung der Wohnungseigentümergemeinschaft

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Notar Thomas Uellendahl erläutert in kleiner Runde die rechtlichen Voraussetzung für die Gründung einer Wohnungseigentümergemeinschaft

Da unser Wohnprojekt Mieter und Wohnungseigentümer unter den gemeinsamen Dächern vereinigt, muss sich dies in verschiedenen Rechtsformen wiederspiegeln. Für die Verwaltung der Mietwohnungen haben wir eine Genossenschaft gegründet, für die Verwaltung der Eigentumswohnungen benötigen wir aus rechtlichen Gründen eine Wohnungseigentümergesellschaft (WEG). Diese WEG entsteht durch eine sogenannte Teilungserklärung, die von einem Notar beurkundet werden muss.

Um uns mit diesem Thema auseinanderzusetzen, hatten wir in dieser Woche den Notar Thomas Uellendahl eingeladen, der uns seinen Entwurf einer Teilungserklärung erläuterte und geduldig für Fragen und Anregungen zur Verfügung stand. Da unser Projekt nicht von einem Bauträger oder Investor geplant und gebaut wird, sondern von uns selbst mit Hilfe eigener Berater und Fachleute, müssen wir uns mit vielen Themen beschäftigen. Das ist gelegentlich anstrengend, aber auch interessant und gibt uns die Möglichkeit, eigene Ideen und Vorstellungen zum Wohnen und Gemeinschaftsleben einzubringen.

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