„Haus an den Auen eG“
heißt unsere Genossenschaft, die wir am 7.06.2015 mit Hilfe des genossenschaftlichen Dachverbandes ZdK gegründet haben. Dazu haben wir eine Gründungsversammlung durchgeführt und eine Satzung beschlossen. Die Genossenschaft wird Eigentümerin der Mietwohnungen sein und den Gemeinschaftsraum wie auch die weiteren Gemeinschaftseinrichtungen betreiben.
Eine Genossenschaft benötigt eine Generalversammlung in der alle Mitglieder mit gleichem Stimmrecht vertreten sind und in der alle wichtigen Entscheidungen getroffen werden. Die Generalversammlung wählt den Aufsichtsrat, der „die Leitung der Genossenschaft überwacht, den Vorstand berät und der Generalversammlung berichtet.“ Daneben gibt es noch den Vorstand, der die Genossenschaft „in eigener Verantwortung führt“.
Nun müssen die Gründungsunterlagen durch einen genossenschaftlichen Prüfverband geprüft werden und dann erfolgt die Eintragung in das Genossenschaftsregister. Ein aufwändiges Verfahren, aber wichtig für die Seriosität der neuen Genossenschaft.
Die Genossenschaft ist Teil einer noch zu gründenden Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). In der WEG finden sich die Genossenschaft und die Mitgliedern, die ihre Wohnung im Eigentum bewohnen werden, gesellschaftsrechtlich zusammen. Dies ist eine etwas komplizierte Konstruktion, die aber notwendig ist, um sowohl Mieter wie auch Eigentümer in einem Projekt zusammenzuführen und gemeinsam unter einem Dach wohnen zu können.