Reaktion auf unsere Bauvoranfrage

 Nun haben wir eine Antwort der Kreisbauaufsichtsbehörde des Kreises Segeberg zu unser Bauvoranfrage vom Dezember 2011. In bestem Behördendeutsch, gespickt mit vielen Paragraphen aus dem Baugesetzbuch und dem Bundesnaturschutzgesetz teilt uns die Behörde mit, „dass eine Genehmigungsfähigkeit Ihres Vorhabens an dem von Ihnen geplanten Standort nicht gegeben“ sei.

Liest man das Schreiben aber im Detail, zeigt sich, dass keine Hürden aufgestellt werden, die nicht gemeinsam mit der Stadtverwaltung und den städtischen Ausschüssen  überwunden werden können. Und diese haben sich im Planungsausschuss sehr positiv zu unserm Projekt geäussert.

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